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DIE LINKE in der Hellweg-Region Kreis Soest, Lippstadt, Warstein, Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen, Bad Sassendorf, Lippetal, Werl, Welver, Wickede, Ense, Möhnesee, Soest
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Bildung für alle!
Michael Bruns, WASG- und Linkspartei-Kreisvorstandsmitglied aus Lippstadt, hat mit Unterstützung der Kreisverbände beider Parteien einen Bürgerantrag zur Übernahme der Schulbuchkosten für Hartz-IV-Empfänger (siehe unten) gestellt. Dem Antrag, so dass alle Betroffenen die Bücher umsonst bekommen hätten, wurde von Rat nicht stattgegeben, allerdings auf Antrag ist dies in „Einzelfallprüfung“ jetzt möglich, wie der Rat beschloss. Die SPD-Vertreter im Lippstädter Rat sprachen sich gegen die völlige Herstellung der Lernmittelfreiheit aus, weil es Arbeitnehmer gäbe, die die weniger verdienten als ein Hartz-IV- Empfänger mit Frau und zwei Kindern zum Leben bekommt. Nach dem Spruch “Wer arbeitet soll mehr haben als jemand der nicht arbeitet” wird wieder mal der Fehlschluss gezogen Hartz-IV-Empfänger hätten zu viel, statt den richtigen Schluss zu ziehen, dass die Löhne zu gering sind. Wer arbeitet, der soll auch davon leben können! Deshalb sind soziale Bewegungen, Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften, WASG und Linkspartei für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Hartz-IV ist Armut per Gesetz. Durch Hartz IV wird nicht die Arbeitslosigkeit bekämpft sondern die Arbeitslosen. Die Höhe der Hartz-IV-Leistungen reicht kaum zum überleben. Es ist immerhin ein ganz kleiner Erfolg, dass es in Lippstadt möglich ist von den Schulbuchkosten befreit zu werden. Mehr Hoffnung macht, dass die Schulbuchzuzahlung in Thüringen vollständig zu Fall gebracht wurden wegen Verstoß gegen die Verfassung (Lernmittelfreiheit).
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Bürger-Antrag an die Stadt Lippstadt gem. § 24 der Gemeindeordnung NW
Übernahme der Schulbuchkosten von Hartz-IV-Empfängern
Ich beantrage nach § 24 der Gemeindeordnung NW, dass der Rat der Stadt Lippstadt sich in der nächsten Sitzung mit der Übernahme der Schulbuchkosten von Hartz-IV-Empfängern befasst.
Konkret möge der Rat der Stadt Lippstadt beschließen, dass die Stadt Lippstadt die Lernmittelfreiheit bei Kinden von Hartz-IV-Empfängern herstellt und die Schulbuchkosten übernimmt.
Die Stadt Lippstadt möge sich ferner mit allen politischen und juristischen Mitteln dafür einsetzen, dass es im Landesschulgesetz eine Befreiung für Hartz-IV-Empfänger von den Schulbuchkosten gibt und die Kosten von Land getragen werden.
Begründung:
Ein Bildungswesen, für das auch arbeitslose und arme Eltern bezahlen müssen, verschlechtert die Bildungschancen der Kinder. Bildung ist ein legitimer Anspruch eines jeden Menschen. Nur durch volle Lernmittelfreiheit wird das Recht auf Bildung und Chancengleichheit gewährleistet. Kinder sollen unabhängig von Einkommen der Eltern gleichen Zugang zum Bildungswesen haben. Die Verschlechterungen durch das neue Landesschulgesetz müssen zurückgenommen werden.
Die Politik solle die Arbeitslosigkeit bekämpfen und nicht die Arbeitslosen und die Bildungschancen ihrer Kinder. Mit Hartz IV, 1-Euro- und Mini-Jobs werden Lohndumping gefördert und reguläre Arbeitsplätze vernichtet. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass bei Hartz IV das Kindergeld angerechnet wird. Die Verschlechterungen durch die "Hartz-Gesetze" müssen zurückgenommen werden.
Lippstadt, 15.08.2006
Michael Bruns
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